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MEHR OPT-INS: FETTE BEUTE FÜR IHRE DATENBASIS
Während die DSGVO bei einem Großteil der Online-Marketers für eine Vernichtung der Adressbestände gesorgt hat, blieben bei FLYMINT und seinen Kunden die Gemüter ruhig und entspannt.
Warum? Wir generieren nach wie vor zwischen 45-70% Double-Opt-Ins.
Der Datenbestand unserer Kunden wächst ohne all das weiter, dank des kleinen Quäntchens Persönlichkeit, das den entscheidenden Unterschied macht.
Wenig Aufwand, qualitativ hochwertige Daten, nachweisbare und rechtskonforme Double-Opt-Ins. Wie das geht, verraten wir Ihnen in userem Use Case.
DSGVO: Auf einmal war alles anders.
Viele Unternehmen standen plötzlich vor einem scheinbar unbezwingbaren Berg unbrauchbar gewordener Daten. Selbst die Versuche, mit Hilfe von Re-Permission-Mails Kunden und Interessenten nachträglich zu rechtskonformen Opt-Ins zu bewegen, scheiterten flächendeckend. Fazit: 60 - 90% des Datenbestands in B2B-Unternehmen wanderten an diesem Tag in den Schrott. Aber nicht bei uns!
Doch was haben wir anders gemacht?
Die DSGVO zog die Daumenschrauben fester und machte dabei keine Unterschiede zwischen Interessenten und langjährigen Bestandskunden. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO müssen Newsletter-Empfänger ungeachtet Ihrer Beziehung zum Unternehmen aktiv in die Verarbeitung Ihrer Daten und in den Empfang des Newsletters einwilligen. Diese Einwilligung muss nachweisbar sein. Versender und Unternehmen müssen jederzeit Auskunft darüber geben können, welche Daten sie vom Empfänger wann erhoben haben und in Ihrer Datenschutzerklärung detailliert über Zweck und Verwendung der Daten aufklären.
Ausgeklügelter Doppel-Opt-In-Prozess + Saubere Dokumentation = Rechtssichere Newsletter-Liste
Eines sollte klar sein: Auf den Newsletter als Marketingkanal zu verzichten, ist auch angesichts der aktuellen Widrigkeiten keine Option! Denn kaum ein anderes Medium ist in der Lage einen derartig hohen ROI zu erwirtschaften, bei dem auf nur einen ausgegebenen Marketing-Dollar gleich 44 Dollar zurückkommen. Auch Ausnahmefälle, die Werbe-E-Mails ohne Einwilligung rechtfertigen, machen Hoffnung, sind aber streitbar. Im Zweifelsfall riskieren Sie für die „rechtswidrige Erhebung bzw. Verarbeitung einer E-Mail-Adresse eine Strafzahlung bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.“ Autsch!
Nutzen Sie die Chancen, die sich jetzt bieten
„72 Prozent der B2B-Kunden sind gewillt, nützliche Inhalte per E-Mail zu teilen.“ Daran kann auch die DSGVO nicht rütteln. Es lohnt sich also, jetzt einmal Zeit und Ressource in den Aufbau einer rechtskonformen Newsletter-Liste zu stecken. Ihre E Mail-Kennzahlen werden Ihnen diese „gezwungene“ Bereinigung und die höhere Qualität Ihrer Daten spürbar danken.
Wie sich FLYMINT mit einem etwas anderen Double-Opt-In-Prozess vor den Negativfolgen der DSGVO schützen konnte und, was Sie daraus lernen können, um heute die klaffende Lücke in Ihrer Newsletter-Liste zu schließen, erfahren Sie in unserem BEST PRACTICE.
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